Den Energieausweis
auch Energiepass genannt gibt es für den Neubaubereich schon seit 2002.
Für Bestandsgebäude gab es bisher keine Verpflichtung, die Energieeffizienz in Form eines Energieausweises darzustellen.
Dies ist neu!
Nun muss er für sämtliche Gebäude, egal ob es sich um Neubau oder Altbau handelt, ausgestellt werden.
Bei Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung muss dem Käufer vom Eigentümer ein Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes vorgelegt werden.
Der Energie-/Gebäudeausweis oder Energiepass soll als Nachweis der Energieeffizienz von Häusern mehr Transparenz in den Immobilienmarkt bringen.
Ähnlich wie bei Elektrogeräten können Gebäude mit seiner Einführung in energetischer Hinsicht miteinander verglichen werden. Mit Hilfe einer Farbskala wird auf einen Blick zu sehen sein, wie viel Energie ein Haus im Vergleich zu anderen Gebäuden tatsächlich benötigt.