Informationen für Käufer/Verkäufer
Bei Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung muss dem Käufer vom Eigentümer ein Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes vorgelegt werden.
Somit hat der Kaufinteressent eine Information über die Energieeffizienz des betreffenden Gebäudes.
Der Energiepass muss für sämtliche Gebäude, egal ob es sich um Neubau oder Altbau handelt ausgestellt werden.
Für den Neubaubereich gibt es schon Energiebedarfsausweise, die im Rahmen der Energieeinsparverordnung 2002 geregelt sind.
In Immobilienanzeigen sollte künftig so selbstverständlich mit Energieeffizienzklasse A geworben werden, wie es bei Kühlschränken und Waschmaschinen längst Praxis ist.